
Fast drei Jahrzehnte lang hat die Volksrepublik China den Organnotstand in der Transplantationsmedizin durch eine Methode umgangen, die in der restlichen Welt als unethisch oder gar kriminell gilt. Im Jahr 1984 hatte eine Gesetzesregelung in China die Entnahme von Organen nach Exekution erlaubt. Die World Medical Association WMA und die World Health Organization WHO haben es jedoch in ihren ethischen Richtlinien deutlich gemacht, dass Gefangene nicht in der Lage sind, freiwilliges Einverständnis für eine Organspende zu geben. Wenn eine Todesstrafe verhängt wird, und diese innerhalb von wenigen Tagen ausgeführt wird, kann man nur schwer von einer freiwilligen Organspende reden. Bei einer Organentnahme nach Exekution und ohne gültige Einverständniserklärung kann aber sicher nicht mehr von einer altruistischen Organspende die Rede sein
Zum PDF: Organraub in China – Die Welt lässt sich nicht weiter in die Irre führen
Quelle: Schweizerische Ärztezeitung, Ausgabe: 2013/49 (94)